-
A
-
B
-
C
-
D
- Decis® forte
- Delaro® Forte
- Delion®
- DK Exaura
- DK Exbury
- DK Excited
- DK Expectation
- DK Expose
- DK Plasma
- DKC 2788
- DKC 2891
- DKC 2972
- DKC 2990
- DKC 3012
- DKC 3117
- DKC 3201
- DKC 3218
- DKC 3305
- DKC 3323
- DKC 3327
- DKC 3350
- DKC 3400
- DKC 3414
- DKC 3418
- DKC 3419
- DKC 3434
- DKC 3438
- DKC 3450
- DKC 3474
- DKC 3513
- DKC 3539
- DKC 3575
- DKC 3601
- DKC 3609
- DKC 3642
- DKC 3710
- DKC 3719
- DKC 3888
- DKC 3924
- DKC 3939
- DKC 3990
- DKC 4038
- DKC 4070
- DKC 4109
- DKC 4162
- DKC 4279
- DKC 4320
- DKC 4416
- DKC 4603
- DKC 4611
- DKC 4712
- DKC 4908
- DKC 4943
- DKC 5092
- DKC 5110
- DKC 5206
- DKC 5542
- DMH 585
- DMH591
- DURANO®TF
-
F
-
G
-
H
-
I
-
L
-
M
-
P
-
R
-
S
-
T
-
D
- DK Exaura
- DK Exbury
- DK Excited
- DK Expectation
- DK Expose
- DK Plasma
- DKC 2788
- DKC 2891
- DKC 2972
- DKC 2990
- DKC 3012
- DKC 3117
- DKC 3201
- DKC 3218
- DKC 3305
- DKC 3323
- DKC 3327
- DKC 3350
- DKC 3400
- DKC 3414
- DKC 3418
- DKC 3419
- DKC 3434
- DKC 3438
- DKC 3450
- DKC 3474
- DKC 3513
- DKC 3539
- DKC 3575
- DKC 3601
- DKC 3609
- DKC 3642
- DKC 3710
- DKC 3719
- DKC 3888
- DKC 3924
- DKC 3939
- DKC 3990
- DKC 4038
- DKC 4070
- DKC 4109
- DKC 4162
- DKC 4279
- DKC 4320
- DKC 4416
- DKC 4603
- DKC 4611
- DKC 4712
- DKC 4908
- DKC 4943
- DKC 5092
- DKC 5110
- DKC 5206
- DKC 5542
- DMH 585
- DMH591
-
A
-
B
-
C
-
D
-
F
-
G
-
H
-
I
-
L
-
M
-
P
-
R
-
S
-
T
Agrar Magazin / AgrarDialog
Das Bundeskabinett hat am 10. Februar 2021 das Insektenschutzpaket, bestehend aus der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes unter Federführung des Umweltministeriums und der überarbeiteten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unter der Regie des Landwirtschaftsministeriums, beschlossen und auf den Weg gebracht.
Über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit den Regelungen zum Biotopschutz von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen muss der Bundestag abstimmen. Über die überarbeitete Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung müssen die Länder im Bundesrat entscheiden. Sollten die Beratungen in Bundestag und Bundesrat für die Regelungen noch vor der Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl zu einer Einigung führen, wäre Juli 2021 der früheste Termin für das Inkrafttreten der Neuerung.
Der Beschluss wurde von der Agrarbranche nachvollziehbar mit Besorgnis aufgenommen und kommentiert; auch wenn alle Beteiligten übereinstimmend der Meinung sind, dass die Förderung der Insektenpopulationen sehr ernst genommen werden muss. Deutliche Kritik kommt vom Deutschen Bauernverband (DBV), der die Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz in Gefahr sieht. Gleichzeitig sieht der Verband die Existenz vieler Betriebe massiv gefährdet. Immerhin sind 2,5 Mio. ha landwirtschaftliche Fläche berührt, von denen 1,2 Mio. ha direkt von gravierenden Bewirtschaftungsbeschränkungen betroffen wären.
Bereits im Vorfeld der Beratungen hatten sich die Agrarverbände gemeinsam positioniert und eine Lanze für kooperative Ansätze gebrochen. Die gemeinsame Erklärung "Kooperation statt Verbote im Naturschutz – Neustart beim Insektenschutz!" wird unter anderem getragen vom Deutschen Bauernverband, der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, Land schafft Verbindung, dem Deutschen Raiffeisenverband, dem Zentralverband Gartenbau und den Familienbetrieben Land und Forst sowie den Waldeigentümern (AGDW) und dem Forstwirtschaftsrat. Von vielen Beteiligten wird der „Niedersächsische Weg“ – auch über Parteigrenzen hinweg – als Blaupause für einen erfolgreichen Insektenschutz gesehen.
Auch wir wenden uns gegen das nationale Vorgehen in dieser Form und favorisieren kooperative Lösungen. So hätten wir uns für Ackerflächen in FFH-Gebieten auch nach 2024 eine Regelung gewünscht, wie sie etwa in Baden-Württemberg gefunden wurde. Dort ist Pflanzenschutz grundsätzlich verantwortungsvoll auch in Schutzgebieten möglich. Hier setzt man u.a. stark auf den Einsatz innovativer Techniken (z. B. Abdriftminderung) oder integrierter Verfahren (wie dem Schadschwellenprinzip) in Verbindung mit digitalen Lösungen (z. B. digitale Gelbschalen).
Es bleibt zu hoffen, dass die vom Landwirtschaftsministerium in Hoffnung gestellten „kooperativen“ Länderregelungen auch zukünftig umgesetzt werden können.
Der Industrieverband Agrar (IVA) hat sich zum vorgesehen Anwendungsverbot für Glyphosat geäußert. Ein nationales Verbot stelle eine Missachtung des europäischen Pflanzenschutzrechts dar und könne nur als Symbolpolitik verstanden werden. Diese Position ist auch die unseres Hauses. Wir haben die Wiederzulassung des Wirkstoffes in der EU beantragt und stehen weiterhin zur Sicherheit des Produkts für Gesundheit und Umwelt. Die beschlossenen Einschränkungen sind unserer Meinung nach aus wissenschaftlicher Sicht und auch mit Blick auf die Umweltbilanz nicht gerechtfertigt. Sie werden viele Landwirte vor größere Herausforderungen im Bereich Unkraut-kontrolle stellen und zu negativen Auswirkungen auf die Klimabilanz (CO2 Ausstoß durch erhöhte Bodenbearbeitung) führen. Sollte die EU-Zulassung von Glyphosat über das Jahr 2022 hinaus verlängert werden, wäre das vorgesehene deutsche Totalverbot nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Als Unternehmen haben wir uns ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt. So arbeiten wir konkret an einer Reduzierung der Umweltauswirkungen von Pflanzenschutzmitteln von 30 Prozent bis zum Jahr 2030. Lösungen, dieses Ziel zu erreichen, sind der zielgerichtete Einsatz der Mittel und / oder entsprechendes Saatgut und digitale Innovationen, die wir den Landwirten zur Verfügung stellen. Aber auch dafür ist ein innovationsfreundliches Klima hierzulande die Basis.
Gemeinsam müssen wir uns stärker dem Thema der biologischen Vielfalt stellen. Ein ordnungs-rechtlicher Rahmen, der ausschließlich für Deutschland gilt,- ist dabei nicht der richtige Weg.
Wir sind der Meinung, dass Regelungen zum Schutz der Biodiversität auf EU-Ebene beschlossen werden müssen. Wir als Unternehmen können mit Expertise und Beratung helfen – wir haben langjährige Erfahrung im Biodiversitätsschutz auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Das Verbot einzelner Wirkstoffe ohne wissenschaftliche Grundlage lehnen wir ab. Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik stehen uns viele Instrumente zur Verfügung – diese gilt es zielführend im Sinne von Nahrungsmittelproduktion und Nachhaltigkeit zu nutzen. Allen in der Gesellschaft wurde in den letzten Monaten vor Augen geführt, dass die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs keine Selbstverständlichkeit ist. Heimische, regionale Erzeugung und ein intakter ländlicher Raum sind wichtige Eckpfeiler für unsere Gesellschaft.
Der Beschluss wurde von der Agrarbranche nachvollziehbar mit Besorgnis aufgenommen und kommentiert; auch wenn alle Beteiligten übereinstimmend der Meinung sind, dass die Förderung der Insektenpopulationen sehr ernst genommen werden muss. Deutliche Kritik kommt vom Deutschen Bauernverband (DBV), der die Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz in Gefahr sieht. Gleichzeitig sieht der Verband die Existenz vieler Betriebe massiv gefährdet. Immerhin sind 2,5 Mio. ha landwirtschaftliche Fläche berührt, von denen 1,2 Mio. ha direkt von gravierenden Bewirtschaftungsbeschränkungen betroffen wären.
Bereits im Vorfeld der Beratungen hatten sich die Agrarverbände gemeinsam positioniert und eine Lanze für kooperative Ansätze gebrochen. Die gemeinsame Erklärung "Kooperation statt Verbote im Naturschutz – Neustart beim Insektenschutz!" wird unter anderem getragen vom Deutschen Bauernverband, der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, Land schafft Verbindung, dem Deutschen Raiffeisenverband, dem Zentralverband Gartenbau und den Familienbetrieben Land und Forst sowie den Waldeigentümern (AGDW) und dem Forstwirtschaftsrat. Von vielen Beteiligten wird der „Niedersächsische Weg“ – auch über Parteigrenzen hinweg – als Blaupause für einen erfolgreichen Insektenschutz gesehen.
Auch wir wenden uns gegen das nationale Vorgehen in dieser Form und favorisieren kooperative Lösungen. So hätten wir uns für Ackerflächen in FFH-Gebieten auch nach 2024 eine Regelung gewünscht, wie sie etwa in Baden-Württemberg gefunden wurde. Dort ist Pflanzenschutz grundsätzlich verantwortungsvoll auch in Schutzgebieten möglich. Hier setzt man u.a. stark auf den Einsatz innovativer Techniken (z. B. Abdriftminderung) oder integrierter Verfahren (wie dem Schadschwellenprinzip) in Verbindung mit digitalen Lösungen (z. B. digitale Gelbschalen).
Es bleibt zu hoffen, dass die vom Landwirtschaftsministerium in Hoffnung gestellten „kooperativen“ Länderregelungen auch zukünftig umgesetzt werden können.
Der Industrieverband Agrar (IVA) hat sich zum vorgesehen Anwendungsverbot für Glyphosat geäußert. Ein nationales Verbot stelle eine Missachtung des europäischen Pflanzenschutzrechts dar und könne nur als Symbolpolitik verstanden werden. Diese Position ist auch die unseres Hauses. Wir haben die Wiederzulassung des Wirkstoffes in der EU beantragt und stehen weiterhin zur Sicherheit des Produkts für Gesundheit und Umwelt. Die beschlossenen Einschränkungen sind unserer Meinung nach aus wissenschaftlicher Sicht und auch mit Blick auf die Umweltbilanz nicht gerechtfertigt. Sie werden viele Landwirte vor größere Herausforderungen im Bereich Unkraut-kontrolle stellen und zu negativen Auswirkungen auf die Klimabilanz (CO2 Ausstoß durch erhöhte Bodenbearbeitung) führen. Sollte die EU-Zulassung von Glyphosat über das Jahr 2022 hinaus verlängert werden, wäre das vorgesehene deutsche Totalverbot nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Als Unternehmen haben wir uns ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt. So arbeiten wir konkret an einer Reduzierung der Umweltauswirkungen von Pflanzenschutzmitteln von 30 Prozent bis zum Jahr 2030. Lösungen, dieses Ziel zu erreichen, sind der zielgerichtete Einsatz der Mittel und / oder entsprechendes Saatgut und digitale Innovationen, die wir den Landwirten zur Verfügung stellen. Aber auch dafür ist ein innovationsfreundliches Klima hierzulande die Basis.
Gemeinsam müssen wir uns stärker dem Thema der biologischen Vielfalt stellen. Ein ordnungs-rechtlicher Rahmen, der ausschließlich für Deutschland gilt,- ist dabei nicht der richtige Weg.
Wir sind der Meinung, dass Regelungen zum Schutz der Biodiversität auf EU-Ebene beschlossen werden müssen. Wir als Unternehmen können mit Expertise und Beratung helfen – wir haben langjährige Erfahrung im Biodiversitätsschutz auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Das Verbot einzelner Wirkstoffe ohne wissenschaftliche Grundlage lehnen wir ab. Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik stehen uns viele Instrumente zur Verfügung – diese gilt es zielführend im Sinne von Nahrungsmittelproduktion und Nachhaltigkeit zu nutzen. Allen in der Gesellschaft wurde in den letzten Monaten vor Augen geführt, dass die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs keine Selbstverständlichkeit ist. Heimische, regionale Erzeugung und ein intakter ländlicher Raum sind wichtige Eckpfeiler für unsere Gesellschaft.