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Pflanzenschutzmittel / Herbizid / Laudis®

Laudis®

Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Mais im Nachauflaufverfahren sowie gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Tannen

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Mais (ausg. Zuckermais) - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 026255-00/00-001

Status
Zulassung, bis 31.12.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Mais (ausg. Zuckermais)
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
12 - 18
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
2,25 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
ausgenommen zur Saatguterzeugung
Anwendungszeitpunkt
nach dem Auflaufen, nach dem Auflaufen der Unkräuter
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW605-1+NW606
Auflagen
WH9161

Lückenindikationen

Zierpflanzenbau

Tanne (Weihnachtsbaumkulturen) - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 026255-00/01-001

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.12.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Tanne (Weihnachtsbaumkulturen)
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1,7 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser keine Ausbringung mit tragbaren Spritzgeräten/Flächenbehandlung
Wartezeit in Tagen
N
Anwendungszeitpunkt
Vor dem Austrieb oder nach Triebabschluss, bis einschließlich 3. Standjahr
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW605-1+NW606,
NW701

Tanne (Weihnachtsbaumkulturen) - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 026255-00/01-002

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.12.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Tanne (Weihnachtsbaumkulturen)
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
2,25 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser keine Ausbringung mit tragbaren Spritzgeräten/Flächenbehandlung
Wartezeit in Tagen
N
Anwendungszeitpunkt
Vor dem Austrieb oder nach Triebabschluss, ab 4. Standjahr
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW605-1+NW606,
NW701

Tanne (ausg. Weihnachtsbaumkulturen) - Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Anw.-Nr.: 026255-00/01-003

Status
Art. 51 VO 1107/2009, bis 31.12.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Herbizid
Kultur/Objekt
Tanne (ausg. Weihnachtsbaumkulturen)
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Schadorganismus/Zweck
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1,7 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser keine Ausbringung mit tragbaren Spritzgeräten/Flächenbehandlung
Wartezeit in Tagen
N
Anwendungszeitpunkt
Vor dem Austrieb oder nach Triebabschluss
Anwendungsbestimmungen
NT103,
NW605-1+NW606,
NW701

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS07
  • GHS08
  • GHS09

Signalwort: Achtung

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Fußschutz
  • Gesichtsschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzschürze

SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung

SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.

SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW261: Das Mittel ist fischgiftig.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

WMF2: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F2

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