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Pflanzenschutzmittel / Fungizid / Propulse®

Propulse®

Spritzmittel gegen pilzliche Krankheitserreger in Raps, Mais, Kartoffel, Sojabohne und Zuckerrübe

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Raps - Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Anw.-Nr.: 027208-00/00-001

Status
Zulassung, bis 31.01.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Raps
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
57 - 69
Schadorganismus/Zweck
Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungsbestimmungen
NW609-1

Raps - Rapsschwärze (Alternaria brassicae) Anw.-Nr.: 027208-00/00-002

Status
Zulassung, bis 31.01.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Raps
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
57 - 69
Schadorganismus/Zweck
Rapsschwärze (Alternaria brassicae)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungsbestimmungen
NW609-1

Mais - Augenfleckenkrankheit an Mais (Kabatiella zeae), Blattdürre an Mais (Setosphaeria turcica) Anw.-Nr.: 027208-00/01-001

Status
Zulassung, bis 31.01.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Mais
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
30 - 69
Schadorganismus/Zweck
Augenfleckenkrankheit an Mais (Kabatiella zeae), Blattdürre an Mais (Setosphaeria turcica)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser Wirtschaftliche Ertragseinbußen sind durch diese(n) Erreger nur in seltenen Fällen zu erwarten. Es könnten jedoch Umstände auftreten, die eine Bekämpfung erforderlich machen. Zur Vermeidung unnötiger Behandlungen sind vor dem Einsatz Beratungsinformationen einzuholen und Warndiensthinweise zu beachten.
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungsbestimmungen
NW605-1+NW606,
NW701

Mais - Augenfleckenkrankheit an Mais (Kabatiella zeae), Blattdürre an Mais (Setosphaeria turcica) Anw.-Nr.: 027208-00/01-002

Status
Zulassung, bis 31.01.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Mais
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
30 - 69
Schadorganismus/Zweck
Augenfleckenkrankheit an Mais (Kabatiella zeae), Blattdürre an Mais (Setosphaeria turcica)
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser Wirtschaftliche Ertragseinbußen sind durch diese(n) Erreger nur in seltenen Fällen zu erwarten. Es könnten jedoch Umstände auftreten, die eine Bekämpfung erforderlich machen. Zur Vermeidung unnötiger Behandlungen sind vor dem Einsatz Beratungsinformationen einzuholen und Warndiensthinweise zu beachten.
Wartezeit in Tagen
F
Weitere Erläuterungen:
zur Saatguterzeugung
Anwendungszeitpunkt
bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Anwendungsbestimmungen
NW605-1+NW606,
NW701

Kartoffel - Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani), Alternaria alternata Anw.-Nr.: 027208-00/02-001

Status
Zulassung, bis 31.01.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Kartoffel
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
40 - 89
Schadorganismus/Zweck
Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani), Alternaria alternata
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
0,5 l/ha in 100 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
21
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Anwendungsbestimmungen
NW609-1

Sojabohne - Sclerotinia sclerotiorum, Diaporthe phaseolorum var. sojae Anw.-Nr.: 027208-00/02-002

Status
Zulassung, bis 31.01.2025
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Fungizid
Kultur/Objekt
Sojabohne
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
51 - 79
Schadorganismus/Zweck
Sclerotinia sclerotiorum, Diaporthe phaseolorum var. sojae
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser
Wartezeit in Tagen
28 Tage
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis
Anwendungsbestimmungen
NW605-1+NW606

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS09

Signalwort: Achtung

EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on, Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P410: Vor Sonnenbestrahlung schützen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Fußschutz
  • Handschutz
  • Schutzkleidung
  • Schutzschürze

SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

  • Fußschutz
  • Schutzkleidung

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.

SF275-7AC: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.

SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NB6645: Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist.

NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN1002: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.

NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.

WMFC2: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2

WMFG1: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

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