- Pflanzengröße bis 50 cm: 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50-125 cm: 6 l/ha in 900 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 8 l/ha in 1200 l/ha Wasser
- Pflanzengröße bis 50 cm: 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 - 125 cm: 6 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 8 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
- Pflanzengröße bis 50 cm: 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 - 125 cm: 6 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 8 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
- Pflanzengröße bis 50 cm: 4 l/ha in 600 l/ha Wasser
- Pflanzengröße 50 - 125 cm: 6 l/ha Wasser in 900 l/ha Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm: 8 l/ha in 1.200 l/ha Wasser
10 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser
10 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser
10 l/ha in 200 - 500 l/ha Wasser
- Pflanzengröße bis 50 cm: 5 l/ha
- Pflanzengröße bis 50 cm: 5 l/ha
Signalwort: -
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS110-1:
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
VH650: Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.