Agrar Magazin

Aktuelles

Information zu der künftigen Änderung des Rückstandhöchstgehalt für den Wirkstoff Pencycuron (Monceren Pro)

Die Bewertung des Rückstandhöchstgehalt (RHG / MRL) für den Wirkstoff Pencycuron ist abgeschlossen. Mit der gestrigen Veröffentlichung tritt die EU Verordnung 2020/85 zum 06. Juli (zwanzig Tage nach Veröffentlichung) in Kraft und bewirkt eine Reduzierung des Rückstandhöchstgehalt (RHG / MRL) für Kartoffeln und Gemüse auf die Nachweisgrenze von 0,02 mg/kg.

Der gegenwärtige RHG behält seine Gültigkeit bis zum Ende der Übergangsperiode. Dies bedeutet, dass der neue RHG vom 6. Januar 2021 gültig ist.

Bayer hat als verantwortungsbewusstes Unternehmen bereits vor der Saison 2020 entschieden, kein pencycuronhaltiges Produkt mehr zu verkaufen. Wir informierten den Handel mit der Empfehlung, ihre Kunden über diesen Sachverhalt zu informieren und Landwirten folgende Empfehlung zu geben:

  • Keine Behandlung von Kartoffeln mit Pencycuronhaltigen Produkten, sofern die Ernte für Lebensmittel- oder Futterzwecke vermarket wird.
  • Pencycuronhaltige Produkte können jedoch an Pflanzkartoffel angewendet werden, deren Erntegut später für ebenfalls als Pflanzgut vorgesehen ist (Vermehrungsanbau).

Folgendes Produkt ist hiervon in Deutschland betroffen: Monceren Pro

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