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Pflanzenschutzmittel / Wachstumsregler / Fabulis® OD

Fabulis® OD

Wachstumsregler zur Halmverkürzung/-festigung von Winter- und Sommergerste, Winter- und Sommerweichweizen sowie Winter- und Sommertriticale

BVL-Zulassungen

Ackerbau

Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste - Halmverkürzung Anw.-Nr.: 008998-00/00-001

Status
Zulassung, bis 31.12.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Kultur/Objekt
Winterweichweizen, Wintertriticale, Wintergerste
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
BBCH 0 - 39 (Keimung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium)
Schadorganismus/Zweck
Halmverkürzung
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1,5 l/ha in 100 - 500 l Wasser/ha Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
Frühjahr
Auflagen
NW642-1,
WH9152

Sommerweichweizen, Sommertriticale, Sommergerste - Halmverkürzung Anw.-Nr.: 008998-00/00-002

Status
Zulassung, bis 31.12.2024
Anwendungsbereich
Freiland
Wirkungsbereich
Wachstumsregler
Kultur/Objekt
Sommerweichweizen, Sommertriticale, Sommergerste
Einsatzgebiet
Ackerbau
Verwendungszweck Pflanze/Pflanzenerzeugnis
Stadium Kultur
BBCH 0 - 39 (Keimung bis Ligula (Blatthäutchen)-Stadium)
Schadorganismus/Zweck
Halmverkürzung
Max. Zahl Behandlungen
in der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Anwendungstechnik
spritzen
Aufwand
1,5 l/ha in 100 - 500 l Wasser/ha Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen
Wartezeit in Tagen
F
Anwendungszeitpunkt
Frühjahr
Auflagen
NW642-1,
WH9152

Anwenderschutz/GHS und Kennzeichnungsauflagen Umwelt

Anwenderschutz/GHS

  • GHS07

Signalwort: Achtung

EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.

P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.

SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.

SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.

SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.

Umgang mit dem unverdünnten Mittel

  • Augenschutz

SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Handhabung/Ausbringung des verdünnten/anwendungsfertigen Mittels

SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.

SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

Kennzeichnungsauflagen Umwelt

EB001-2: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

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